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aktuelle News

30.03.2007
Das Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 31. März 2007 in Kraft.

30.11.2006
Das Strafgesetzbuch bekommt einen neuen Paragrafen. Der Paragraf 238 definiert den Straftatbestand „Schwere Belästigung“. In der öffentlichen Diskussion wird dafür meist der Begriff „Stalking“ verwendet. Damit sind Verhaltensweisen gemeint, die alle Formen aufdringlichen oder aggressiven Nachstellens umfassen: Telefonterror, ständiges Schreiben von Briefen, Ansprechen in der Öffentlichkeit, Hinterherlaufen und viele andere Formen des Aufsuchens „räumlicher Nähe“, wie es im Gesetz heißt. Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete der Deutsche Bundestag.

10.05.2006
Schwarz-Rot einigt sich auf neuen Gesetzentwurf gegen Psychoterror.
Stalker müssen künftig mit härteren Strafen als bisher rechnen. Bei extremer Belästigung oder bei Gefahr für Leib und Leben der Opfer drohen den ungeliebten Nachstellern bis zu zehn Jahren Gefängnis. Zudem können unbelehrbare Wiederholungstäter auch bei geringen Vergehen bis zu einem Jahr in sogenannte Deeskalationshaft genommen werden.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wird morgen ein entsprechendes Gesetz gegen Belästigung, Verfolgung und Psychoterror gegen Menschen in erster Lesung in den Bundestag einbringen.

04.04.2006
"Stalking"-Opfer, die unter fortgesetzter Verfolgung, Belästigung und Bedrohung leiden, sollen besser strafrechtlich geschützt werden. Dazu hat der Bundesrat erneut einen Gesetzentwurf (16/1030) vorgelegt.
Spezifische Straftatbestände gegen die schwere Belästigung sollen eingeführt werden. Durch eine Ergänzung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr solle die Möglichkeit geschaffen werden, eine "Deeskalationshaft" gegen gefährliche Stalking-Täter anzuordnen.
In jüngerer Zeit, so argumentiert die Länderkammer, seien massive Fälle aufgetreten, in denen die Opfer aufgrund des vom Täter in Gang gesetzten Terrors in ihrer Lebensführung schwerwiegend beeinträchtigt worden seien. Sie hätten ihre Wohnung nur noch selten und unter Schutzvorkehrungen verlassen können. Es habe Fälle gegeben, wo Stalking-Opfer ihre Arbeitsstelle und sogar den Wohnsitz wechseln mussten. In besonders tragischen Fällen seien Fälle mit tödlichem Ausgang bekannt geworden.
Der Bundesrat argumentiert, das geltende Strafrecht biete den Opfern nur eingeschränkten Schutz. Im Strafgesetzbuch solle deshalb eine Vorschrift eingefügt werden, die jenen, die einen Menschen in seiner Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigen, diesen nachhaltig belästigen, indem er ihm körperlich nachstellt oder ihn beispielsweise telefonisch oder per Brief verfolgt oder andere, ebenso schwerwiegende Handlungen vornimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Wenn der Täter das Opfer oder einen Angehörigen körperlich schwer misshandelt oder in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt, soll er mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden können. Verursacht der Täter den Tod des Opfers oder eines anderen Menschen, so soll das Gericht auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren erkennen, so die Länderkammer.
Die Bundesregierung teilt dazu mit, sie habe einen eigenen Gesetzentwurf (16/575) zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen vorgelegt. Ihr Entwurf beschränke sich auf einen Katalog konkretisierter Taten und verzichte auf eine so genannten Deeskalationshaft. Sie wiederholt ihre Mitte März vorigen Jahres gemachten Feststellung, das an sich zu begrüßende Ziel, dass der Schutz von Opfern beharrlicher Nachstellungen verbessert werden müsse, könne durch den Gesetzentwurf des Bundesrates nicht erreicht werden, weil die vorgeschlagenen Regelungen verfassungsrechtlich bedenklich seien.

23.09.2005
Bundesrat stoppt Anti-Stalking-Gesetz
Der Bundesrat hat bei seiner ersten Sitzung nach der Bundestagswahl den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf eines Anti-Stalking-Gesetzes verworfen. Das Nein der Länderkammer bedeutet vorerst das Aus für die Vorlage von Ministerin Brigitte Zypries. Die Länder wollen beim Gesetz gegen das so genannte Stalking weiter gehen als die bisherige Bundesregierung und verwarfen die Vorlage als unzureichend. Die Unionsmehrheit in der Länderkammer sprach sich für noch schärfere Strafen gegen beharrliches Nachstellen und beharrte auf ihrem Gesetzesantrag, der bei Wiederholungsgefahr eine so genannte Deeskalationshaft vorsieht.

10.08.2005
Zum Schutz der Opfer des sogenannten Stalking beschloß das rot-grüne Kabinett einen Gesetzentwurf, mit dem das "Nachstellen" von Menschen zum Straftatbestand erklärt wird. Entscheidendes Kriterium für das Vorliegen einer Straftat ist demnach, ob das Opfer durch die Handlungen des Täters in seiner Lebensgestaltung "schwerwiegend und unzumutbar beeinträchtigt" wird. Ist dies der Fall, drohen Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Da der Entwurf noch in Bundesrat und Bundestag muß, wird er vor der Wahl keinesfalls in Kraft treten.

02.06.2005
Der Bundestag hat erstmals über einen Gesetzentwurf des Bundesrates zum besseren Schutz von Stalking-Opfern beraten. Dieser sieht die Schaffung eines neuen Straftatbestandes zum Schutz vor schweren Belästigungen vor. Die rot-grüne Koalition strebt ebenfalls eine gesetzliche Regelung an, lehnt den von Hessen auf den Weg gebrachten Entwurf der Länderkammer allerdings ab.
Es seien sich alle einig, dass etwas getan werden müsse, sagte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD). Der Entwurf des Bundesrates sei aber nicht der richtige Weg.
SPD und Grüne machten in der Bundestagsdebatte verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorlage geltend und verwiesen auf die Pläne der Justizministerin. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte Mitte April bereits einen eigenen Entwurf vorgestellt. Dieser Entwurf sieht die Schaffung des Straftatbestandes "Nachstellen" vor, der sich auf die häufigsten Stalking-Handlungen wie dem Auflauern vor der Wohnung oder Telefonterror bezieht.
Der hessische Justizminister Christean Wagner (CDU) verteidigte das von ihm eingebrachte Stalking-Bekämpfungsgesetz. Die bestehende Gesetzeslücke müsse dringend geschlossen werden, erklärte Wagner in Wiesbaden. Er wies den Vorwurf der Justizministerin zurück, der Entwurf des Bundesrats sei nicht ausreichend bestimmt. Wer einen wirksamen Schutz der Opfer wolle, müsse eine offene Formulierung der Tathandlungen wählen, um der Vielschichtigkeit des Handelns der Täter zu begegnen.

02.05.2005
"Stalking"-Opfer, die unter fortgesetzter Verfolgung, Belästigung und Bedrohung leiden, sollen besser strafrechtlich geschützt werden. Dazu hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (15/5410) vorgelegt. Spezifische Straftatbestände gegen die schwere Belästigung sollen eingeführt werden. Durch eine Ergänzung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr solle die Möglichkeit geschaffen werden, eine "Deeskalationshaft" gegen gefährliche Stalking-Täter anzuordnen. Den Gesetzentwurf des Bundesrates im Internetangebot des Deutschen Bundestages finden Sie hier: BT-Drs. 15/5410 (PDF)

15.04.2005
Ein neuer Straftatbestand soll Opfer wiederholter Nachstellungen besser schützen. Wer anderen Menschen permanent auflauert, sie verfolgt oder anderweitig fortwährend belästigt, hat danach bis zu drei Jahre Haftstrafe zu befürchten.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat die Eckpunkte eines entsprechenden Gesetzentwurfes zur Strafverfolgung von "Stalking" am 15. April in Berlin vorgestellt.
Die Bundesjustizministerin will den mit den Koalitionsfraktionen abgestimmten Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause ins Kabinett einbringen. Dann könnte der Entwurf ebenfalls noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht und zusammen mit einer entsprechenden Initiative des Bundesrates beraten werden.
Einzelheiten zum Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums

18.03.2005
Der Bundesrat hat heute eine Initiative von Baden-Württemberg und Hessen zur Bestrafung von "Stalking" beschlossen. Jetzt werde ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, teilte das baden-württembergische Justizministerium in Stuttgart mit.
Der Entwurf sieht vor, "Stalking" ("Anschleichen") als schwere Belästigung in das Strafgesetzbuch aufzunehmen. Wer einen anderen Menschen nachhaltig belästigt, indem er ihm nachstellt oder auflauert, ihn bedroht, mit Telefonanrufen oder unzähligen elektronischen Kurznachrichten per Handy (SMS) bombardiert, soll in Zukunft Haftstrafen bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe riskieren.
Quelle: Spiegel.de
Dazu hier auch das Interview von Rechtsanwalt Dr. Volkmar von Pechstaedt vom 18.03.2005, im Radio Hundert,6 in "Der Nachmittag" zum Thema "Stalking"

08.03.2005 Bericht im ARD Morgenmagazin

27.02.2005
Stalking wird in Deutschland nicht ernst genug genommen
Die erste empirische Studie zum Thema Stalking in Deutschland hat überraschende Ergebnisse gebracht: Zum Beispiel, dass die Täter meist nicht aus eiskaltem Kalkül oder Sadismus handeln. Aber auch, dass die Opfer mit ihren Problemen oft alleine gelassen werden. Die Untersuchung wird im Frühjahr 2005 veröffentlicht
Quelle: ZDF.de

16.02.2005
Im Bundesrat zeichnet sich eine Mehrheit für eine Strafrechtsänderung ab, mit der zukünftig die Verfolgung und Belästigung von Personen, das sogenannte Stalking, geahndet werden soll. Ein Gesetzentwurf des Landes Hessen, der im vergangenen Juni in den Bundesrat eingebracht wurde und nach der Überarbeitung im Rechtsausschuß am 10. März verabschiedet werden soll, stößt auch in verschiedenen SPD-geführten Landesjustizministerien auf Zustimmung.

11.12.2004
Die Bundesländer wollen den Opferschutz verbessern, sind sich aber noch nicht einig, wie das geschehen soll. Den Anfang machte Hessens Justizminister Christian Wagner (CDU) mit einem Gesetzentwurf im Juli. Stalking soll als Straftatbestand eingeführt werden, über einen neuen Paragrafen 241a "Unzumutbares Nachstellen oder Verfolgen" im Strafgesetzbuch. Auch das Land Bayern plädiert für eine Änderung des Strafgesetzbuches, zusätzlich zum Straftatbestand sollte auch Untersuchungshaft als "De-Eskalationshaft" möglich werden.
Rheinland-Pfalz verweist dagegen auf die Verfassung: "Es ist ein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz", sagt der Sprecher von Justizminister Herbert Mertin (FDP), Fabian Scherf, zum Vorschlag aus Hessen. Eine Formulierung wie "unzumutbar" sei zu unbestimmt. Mertin will daher die Möglichkeiten des seit Anfang 2002 geltenden Gewaltschutzgesetzes ausweiten.
Auch das Bundesjustizministerium beschäftigt sich mit dem Thema. "Das Problem ist uns bekannt, zur Zeit werden die Entwürfe geprüft", sagt Ministeriumssprecherin Christiane Wirtz. Es gebe aber bereits genügend Möglichkeiten sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht, denn wer eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz missachte, mache sich strafbar. Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohten dann nach dem geltenden Recht.
Anfang November wurden die Vorschläge zu einem Stalking-Gesetz im Rechtsausschuss des Bundesrates vorgestellt - und zunächst vertagt. Eine Arbeitsgruppe soll unter hessischer Führung nun bis zum Frühjahr einen Kompromiss erarbeiten und dem Rechtsausschuss vorlegen.
Quelle: N24.de

19.01.2004
Cyber-Stalking: Vermehrt Terror per Mail und SMS
Verschmähte Liebhaber und Ex-Partner entdecken für ihre Rachefeldzüge das Internet. Einer Studie der Technischen Universität Darmstadt zufolge belästigen 35 Prozent der Täter ihre Opfer auf digitalem Weg, berichtet das Magazin "Focus".
"Internet und Handy-Kurzmitteilungen gehören längst zum gängigen Repertoire vieler Verfolger", sagte Studienleiter Jens Hoffmann dem Magazin. Rund 86 Prozent der Opfer seien weiblich. Die Belästigung dauere im Schnitt 18 Monate, wobei über die Hälfte der Täter mehrmals täglich versuchen, Kontakt zu ihrem Opfer aufzunehmen.
Für die erste große deutsche Studie zum so genannten Cyber-Stalking befragten die Darmstädter Psychologen rund 500 Betroffene und mehr als 80 Täter.
Quelle: chip.de

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