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Gewaltschutzgesetz

Am 8.11.2001 verabschiedete der Bundestag das "Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung", kurz Gewaltschutzgesetz.

Dieses Gesetz gilt auch für Belästigungen, wie etwa Telefonterror und anderen Nachstellungen, also dem "Stalking".
Die Zivilgerichte können nun dem Täter untersagen, sich der Betroffenen oder deren Wohnung zu nähern, sie weiterhin anzurufen oder sie anders zu belästigen. Dies gilt auch, wenn keine Partnerschaft zwischen Täter und Opfer besteht.

Das Verfahrens- und Vollstreckungsrecht des Gesetzes ist so ausgestaltet, dass die Opfer schnell und einfach zu ihrem Recht kommen. Verstößt ein Täter gegen die Verbote, macht er sich strafbar. Das Gesetz sieht in diesem Falle Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.