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Gerichtsurteile

Dem Polizeirevier Rendsburg gelang es nach intensiven Ermittlungen einen gravierenden Fall von "Stalking" aufzuklären. Nachdem es in der Zeit vom 28. Januar bis 16.Februar 2005 im südlichen Stadtgebiet Rendsburg zu insgesamt 48 Fällen dieses Deliktes gekommen war, konnte der 29-jährige männliche Täter durch ein aufwendiges und teures Telefonscanning ermittelt werden.
Der Stalker, der mit dem allein betroffenen 75-jährigen Opfer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, gab sich telefonisch als Auftraggeber aus und orderte u.A. diverse Not-und Reinigungsdienste aus Neumünster und Kiel, Taxen, Möbelspeditionen, Neufahrzeuge von Kfz- Händlern, Heizöl, Kies - dieser wurde vor dem Haus abgekippt- und letztendlich einen Pastor "zur letzten Ölung". In der Vernehmung gab der Täter an, sich über das Opfer geärgert zu haben. Der Geschädigte, alleiniges Opfer, kann sich das Verhalten seines Mitbewohners nicht erklären und ist nach eigenen Aussagen "mit den Nerven am Ende gewesen". Der polizeiliche Erfolg wird dazu führen, dass auf den Täter neben den Ermittlungskosten(Telefonscanning)und den zivilrechtlichen Forderungen der diversen Firmen ein Strafverfahren wegen Körperverletzung zukommt.

Die neuen Ermittlungsmöglichkeiten der Polizei dürften in diesem Zusammenhang Nachahmer nachdrücklich abschrecken.

Kreis Gießen: Starr blickte die Frau auf der Anklagebank zu ihrem geliebten Therapeuten, der ihr im Gerichtsaal gegenüber saß. Erst kürzlich hatte die 42-Jährige ihm noch Päckchen in seine Praxis im Kreisgebiet geschickt und mitgeteilt, dass sie ihn lieb habe. Doch für den Psychologen war dies alles andere als romantisch.
"Sie hat täglich bis zu 59 Mal auf meinen Anrufbeantworter gesprochen", beschrieb der Nebenkläger die letzten vier Jahre des "Stalking"
Mit ihren unzähligen Anrufen habe sie die Telefonverbindungen zu seinen Patienten blockiert und damit seine berufliche Existenz gefährdet. "Ich erlebe das als echten Terror", sagte der 51-Jährige verzweifelt. Schon lange leide er deshalb unter Schlafstörungen, habe Magen- und Kopfschmerzen.
Strafrichter Wolfgang Hendricks verurteilte die ehemalige Verwaltungsangestellte zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung, weil sie gegen ein Kontaktverbot verstoßen hat, welches ihr das Amtsgericht Nidda bereits in einer Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erteilt hatte. Wenn die Frau dem Therapeuten in ihrer dreijährigen Bewährungszeit noch einmal etwas schickt oder ihn anruft, muss sie in Haft. Zudem erteilte der Richter ihr die Auflage einer Therapie.

Am 18.8.03 wurde ein 54jähriger Stalker vor dem Landgericht Bremen nach § 63 auf unbestimmte Zeit in eine forensische Psychatrie eingewiesen. (Siehe Weserkurier vom 19.8.03) Er hatte 3 Jahre lang eine Apothekenangestellte, Mitte 20, terrorisiert, jedoch - im herkömmlichen Sinne - nie körperlich angegriffen. Zuvor hatte er schon eine andere Frau terrorisiert und saß dafür 6 Monate in Haft. Ich habe den Prozess vor Ort verfolgt und war sehr erstaunt, wie fortschrittlich das Gericht inzw. mit dem Thema umgeht. Die Richter Scotland und Ewers begründeten u.a. den Nachweis einer besonders schweren Körperverletzung (als eine der Voraussetzungen für das harte Urteil) in der langen Dauer der Belästigung und der Folgen für das Opfer. (Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Zittern, Stimmversagen - zur Info: sie ist auch Sängerin) Ein Umstand, der jedem Normalsterblichen sofort einleuchtet, jedoch in der Rechtssprechung noch lange nicht selbstverständlich ist.

Karlsruhe: Ein arbeitsloser Diplomingenieur, der seine frühere Lebensgefährtin mit bis zu 60 Anrufen täglich belästigt hat, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Konstanz. Dieses hatte die 18-monatige Haftstrafe nur deshalb zur Bewährung ausgesetzt, weil der 52-jährige "Stalker'' sich zu einer Psychotherapie bereit erklärt hatte. "Stalking'' ist das zwanghafte Verfolgen und Belästigen einer Person.
Der Mann aus Südbaden hatte seine frühere Partnerin zischen 1998 und 1999 mehr als ein Jahr lang zu Hause oder am Arbeitsplatz angerufen und sie mit sexuellen Kraftausdrücken beschimpft. Er lauerte ihr auf, stieg mit einem Nachschlüssel in die Wohnung ein und hängte in ihrer Wohngegend beleidigende Plakate auf. Selbst die Zuteilung von Geheimnummern half der 40-jährigen Frau nicht, der Mann konnte sie ausfindig machen - wie, das ist bis heute ungeklärt. Mit einem Aushang, auf dem er die Frau als "männersuchend'' beschrieb, verbreitete er die Telefonnummer, sodass die Frau auch von obszönen Anrufen Unbekannter heimgesucht wurde. Im Sommer 1999 drohte die Situation schließlich zu eskalieren. Der Diplomingenieur verfolgte mit seinem Auto die Frau, die mit ihrem neuen Freund einen Motorradausflug unternahm. Von der Seite drängte er sie in voller Fahrt auf die andere Fahrbahn, nur mit Mühe konnte das Opfer damals einen Unfall verhindern.
Wegen der massiven Belästigungen hatte das Landgericht Konstanz auf Körperverletzung, Beleidigung, Hausfriedensbruch und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr erkannt und dem Mann den Führerschein entzogen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verwarf jetzt die Revision des Angeklagten, damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig. Verweigert der Mann die Therapie, muss er tatsächlich ins Gefängnis.
Aktenzeichen 3 Ss131/00 Beschluss vom 24.Januar 2001 - www.olg-karlsruhe.de